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Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Externer Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein & Hamburg

Wenn Unternehmen personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten und folgende Kriterien erfüllen.
wenn mindestens zehn Personen im Betrieb ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt oder personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.

Zur Anzahl der Personen zählen auch:
Teilzeitkräfte, Mitarbeiter in der IT, Auszubildende und Leihpersonal
Dann müssen Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten schriftlich bestellen.

Unabhängig von der Anzahl der Personen muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweisen. Das gilt in Unternehmen vor allem dann, wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig – zum Zweck der Übermittlung (auch anonymisiert) oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung – automatisiert verarbeiten oder nutzen.

Die Umsetzung der DS-GVO ist unabhängig von der Betriebsgröße!

Ob nun ein Datenschutzbeauftragter benannt ist oder nicht, entbindet das Unternehmen nicht von der Umsetzung sämtlicher Anforderungen aus der
DS-GVO. Auch Kunden beurteilen zunehmend Unternehmen nach Datenschutzkriterien. Datenschutz steht für Vertrauen und Qualität und wird zum Wettbewerbsvorteil. Datenschutzbeauftragte generieren somit einen echten und messbaren Mehrwert.

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