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Bisher höchstes DSGVO-Bußgeld gegen Lieferdienst von der Berliner Datenschutzbehörde verhängt.

Externer Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein & Hamburg

Bisher höchstes DSGVO-Bußgeld gegen Lieferdienst von der Berliner Datenschutzbehörde verhängt.

Trotz Widerspruch Werbemails verschickt, mangelnde Datenauskunft gegenüber Betroffenen und nicht gelöschte Daten: Wegen Verstößen gegen die DSGVO straft die Berliner Datenschutzbehörde einen Lieferdienst ab.

Das Lieferdienstunternehmen muss wegen Datenschutzverstößen ein Bußgeld in Höhe von 195.000 Euro zahlen. Unter anderem hatte die Firma Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsrechte von Kunden/innen missachtet. Das teilt die Berliner Datenschutzbehörde heute in einer Pressemitteilung [PDF] mit. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Beschwerden von Kundinnen und Kunden brachten Verfahren ins Rollen

Ausgangspunkt des Verfahrens gegen den Lieferdienst waren Beschwerden von Kundinnen und Kunden. Die Datenschutzbehörde berichtet, dass das Unternehmen rechtswidrig Daten von Kundinnen und Kunden weitergespeichert hat, obwohl diese den Dienst seit Jahren nicht mehr genutzt haben. Kunden hatten sich zudem darüber beschwert, dass der Lieferdienst ihren Auskunftsersuchen nicht nachgekommen sei. Ein anderer Kunde soll mehrere Werbemails erhalten haben, obwohl er der Nutzung seiner Daten für Werbezwecke widersprochen hatte.