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Ab wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?

Externer Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein & Hamburg

Ab wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?

Ab wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?

Für viele Unternehmen war die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bereits vor dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 Pflicht.

Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 wird der Kreis der Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten benötigen, deutlich erweitert. Dabei kommt es nach der DSGVO nicht mehr nur auf die Größe des Unternehmens an. ACHTUNG: Auch kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sind auch häufig zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet.

Viele Unternehmer, gerade kleine sind mit den zahlreichen, nicht zu unterschätzenden Dokumentations-, Auskunfts- und Nachweispflichten der DSGVO vielfach überfordert.

Hier können oft nur spezialisierte Anwälte oder eben ein Datenschutzbeauftragter helfen, ein Unternehmen nach den Anforderungen der DSGVO abzusichern.

Unternehmen, die Kundendaten verarbeiten sollten darüber nachdenken, auch ohne gesetzliche Pflicht freiwillig einen DSB (Datenschutzbeauftragten) zu bestellen.

Durch die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sind Sie als Unternehmer von Fragen zu Verarbeitungsverzeichnis, Folgeabschätzung, Dokumentation usw. befreit. Auch haftungsrechtlich können Sie sich als Unternehmer so entlasten.

Lohnt es sich einen Datenschutzbeauftragten freiwillig zu Bestellen?

Einen Datenschutzbeauftragten kann und sollte in vielen Fällen auch freiwillig bestellt werden.

Auch sollte der positive Marketingeffekt für Unternehmen nicht unterschätzt werden, wenn in der Außendarstellung des Unternehmens z.b. bei Kundenanfragen an den Datenschutzbeauftragten verwiesen werden kann.

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