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Häufig gestellte fragen zu der DSGVO

Externer Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein & Hamburg

Häufig gestellte fragen zu der DSGVO

Die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) betrifft weit mehr wie nur einen Onlineshop oder Webseite im Internet –die DSGVO betrifft alle Freiberufler, Unternehmen und Gewerbetreibende – ganz egal ob diese einen eigenen Onlineshop oder eine Webseite betreiben oder nicht!

Achtung: Sie besitzen eine gewerbliche Webseite oder eine Webseite mit einer Gewinnbeteiligungsabsicht? Dann betrifft sie die Datenschutz Grundverordnung, genauso wenn sie nur eine klassische Webvisitenkarte oder Wartungsseite die nur das Logo und die Kontaktmöglichkeiten auflistet.

Was nicht eindeutig bzw. wirklich als private Webseite definiert werden kann ist von der DSGVO betroffen!

Es geht darum, dass jeder Gewerbetreibende und Unternehmer die, personenbezogene Daten erfassen, diese nachweislich sicher erfassen müssen. Wer also z.b. eine Rechnung an einen privaten Kunden schreibt, verarbeitet somit personenbezogene Daten. Dies ist nicht neu, Kundendaten hatten schon immer einen besonderen Schutzstatus. Seit dem 25.05.2018 wurde dies jetzt mit der DSGVO auf ein europaweit einheitliches Level gehoben. Die Datenschutz Grundverordnung bezieht sich aber nicht nur auf „Business-to-Customer“ die DSGVO greift selbstverständlich auch innerhalb eines Unternehmens, Betriebs hier werden unzählige Daten verarbeitet, schon von der Gehaltsabrechnung der Angestellten und Bewerbern.

Die Strafen bei Datenschutzverstößen sind hinlänglich bekannt lassen Sie es nicht soweit kommen.

Sehr gerne beraten wir Sie auch ausführlich nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.